Impressum

Firmensitz:
Zwerchbreitelngasse 80
1210 Wien

Schauraum:
Brünnerstraße 242-250
1210 Wien
(bei Baustoffe Ebinger)

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Haftung für gelinkte Seiten

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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

2. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. In der Tischlerei hergestellte Möbel sind Sonderanfertigungen bzw. Spezialausführungen, diese werden nach ca. Mustern Verkauft, wobei bei Holz Farbabweichungen, Astauswüchse, Risse und Überwachsungen spezifische Merkmale sind, auch Änderung in Struktur und Farbe- auch innerhalb eines Stammes können auftreten. Die Farbe des Holzes verändert sich im Laufe der Zeit (UVEinstrahlung) durch Licht und Feuchtigkeit. Auch Lichtspiegelungen, hell – dunkel Schattierungen durch verstürzte (schräg) Furniere sind naturbedingt und kein Grund für Reklamationen. Handelsübliche oder geringe, technisch bedingte Abweichungen der Handelswaren oder Sonderanfertigungen, in Farbe, oder im Maß stellen weder einen Gewährleistungsmangel oder eine Nichterfüllung des Vertrages dar. (Außer es ist im Vertrag schriftlich festgelegt)

3. Auftragserteilung
Mit der ausschließlich schriftlichen Auftragserteilung an uns , werden unsere gegenständlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen Vertragsbestandteil. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Preise freibleibend und sind wir berechtigt, 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Anzahlung zu verlangen. Die Preise gelten nur für die vereinbarten und unbedingt schriftlich festgelegten Angebote und Auftragsbestätigungen. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert verrechnet. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. (außer mit Zustimmung des Lieferers) Bei Vereinbarung einer Planungsgebühr, ca. 3% der geschätzten Auftragssumme, und nach erfolgter Zahlung dürfen Pläne mitgenommen werden. Die Planungsgebühr wird als Anzahlung verbucht und geht im Fall einer Bestellung in den jeweiligen Auftrag ein, und wird dort abgebucht.

4. Lieferung
Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzten eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Vertragspartner nicht zu. Wir sind ferner berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen im Einverständnis des Vertragspartners durchzuführen und zu verrechnen. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug oder erfolgt über seinen Wunsch eine Verschiebung des Liefertermins, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Käufer über und gilt die Lieferung mit diesem Tage als erbracht. Im Falle des Abnahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, eine Lagergebühr in der Höhe von 8% der Auftragssumme per Monat in Rechnung zu stellen, weiters eine zweite Anzahlung von 30% der Kaufsumme vom Käufer einzuheben oder aber unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Bei Aufträgen, die aus mehreren Artikeln besteht und bei welchen einzelne Artikel durch Hindernisse , die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht geliefert werden können, kann dies seitens des Käufers nicht als Rücktrittsgrund für die Lieferbaren Artikel herangezogen werden. Vielmehr sind wir in diesem Fall berechtigt, den Auftrag beschränkt auf die lieferbaren Artikel durchzuführen.

5. Preis
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und Verladung. Die Preise basieren auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. zu Lasten des Käufers.

6. Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat der dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, müssen diese vom Verkäufer und Käufer schriftlich bestätigt werden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Elektro- und Installationsarbeiten werden von unserer Firma nicht durchgeführt. Notwendige Kabel und Kabelkanäle (Schrankräume und abgehängte Decken) werden nach Aufwand verrechnet.

7. Gefahrübertragung
Die Gefahr, trotz Verlusts oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

8. Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30% des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Schaden entstranden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

9. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er es ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit.

10. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage. Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im übrigen unberührt.

11. Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer hat das Recht, statt nachzubessern, innerhalb angemessener Frist eine Ersatzsache zu liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Sollte bei vom Käufer behaupteten Mängeln hierüber keine Einigung erzielt werden, so sind Verkäufer und Käufer berechtigt, einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers zu benennenden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen. Gegen dessen Feststellung bleibt den Vertragspartnern der Rechtsweg im gesetzlichen Umfang vorbehalten. Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterliegende Vertragspartei, bei teilweisen Obsiegen bzw. Unterliegen werden die Kosten angemessen verteilt.

12. Zahlung
Alle Rechnungen, auch Teilrechnungen sind ohne Abzug ab Ausstellungsdatum zahlbar. Zahlung hat in bar oder per Banküberweisung zu erfolgen. Die Zahlung gilt erst mit dem Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Gegenforderungen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder seine Verbindlichkeiten mit irgendwelchen Gegenforderungen aufzurechnen. Ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12% Zinsen p.a. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen. Falls vom Käufer eine Bankgarantie gewünscht wird, werden alle auflaufenden Spesen und Kosten in Rechnung gestellt.

13. Gerichtsstand
Gemäß § 104JN vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.